Aufgaben der E-Learning-Beauftragten
                                    Abschlussbedingungen
                                    
                        
                        Erforderliche Voraussetzungen und Aufgaben
- grundlegende IKT-Kenntnisse
 - Offenheit gegenüber neuen Lehr- und Lernformen
 - Motivation, E-Learning in die alltägliche Schulpraxis zu implementieren
 - Feststellung des Entwicklungsstandes der Schule (DigiCheck)
 - Erstellung eines digitalen Konzeptes - gemeinsam mit Schulleiter/in, Lerndesigner/in und QMS-Beauftragtem/Beauftragter
 - Überblick über aktuelle Fortbildungsangebote der PHs
 - Kenntnisse über eEducation Austria bzw. Member- oder Expert-Schulen
 - Eingabe der Badges auf der eEducation-Plattform
 - Ideengeber für Schulentwicklungsprozesse im Bereich E-Learning bzw. Digitale Grundbildung
 - Administration der Lernplattform (TSNmoodle, G Workspace oder/und Office365 bzw. MS Teams) und kollegiale Unterstützung beim Einsatz
 - event. Import der Moodlekurse zur Digitalen Grundbildung
 - Organisation von E-Learning-Fortbildungen (SCHILF/SCHÜLF) gemeinsam mit der Schulleitung
 - Mitglied der schulinternen Steuergruppe
 - Pädagogische Unterstützung bei der Geräteinitiative
 
Indikatoren für eine erfolgreiche Implementierung eines Entwicklungsprozesses im Bereich E-Learning
- Jeder Schulstandort verfügt über eine/n E-Learning-Beauftragte/n.
 - An jeder Schule wird regelmäßig der DigiCheckP durchgeführt.
 - Der/die Beauftragte hat Zugang zum Kurs "ARGE E-Learning" auf der Moodle-Plattform. Er/sie erhält Nachrichten über das Nachrichtenforum und kann über dieses mit den Koordinatoren in Kontakt treten.
 - E-Learning-Beauftragte wissen über das E-Learning-Angebot Bescheid und kommunizieren dieses im Lehrkörper (z.B. Digitale Grundbildung).
 - E-Learning-Beauftragte nehmen an den jährlich durchgeführten drei Informations- und Vernetzungsveranstaltungen (2x Vernetzungstreffen ARGE E-Learning und eFuture-Day) teil.
 - E-Learning-Beauftragte erstellen gemeinsam im Schulteam (IT-Steuergruppe) ein digitales Konzept.
 - E-Learning ist mindestens einmal pro Schuljahr Thema einer (Pädagogischen) Konferenz.
 - E-Learning-Beauftragte können entweder selbst als Referent/innen an der eigenen Schule fungieren oder eine SCHILF bzw. SCHÜLF mit externen Referent/innen organisieren.
 - E-Learning-Beauftragte initiieren die Mitgliedschaft am österreichweiten Netzwerk eEducation Austria, indem sie - gemeinsam mit der Schulleitung - ein Ansuchen als Member- oder Expert-Schule stellen.
 - E-Learning-Beauftragte beraten - gemeinsam mit dem IT-Kustos/der IT-Kustodin - bei der Ausstattung der Klassen und IT-Räumen (z.B. PCs, Laptops, Tablets, Interaktive Whiteboards)
 
Abgeltung (Richtlinien)
- Die Neuregelung des § 59 ergibt eine Veränderung bezüglich der Bestellung und Abgeltung von Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren:
 - Es dürfen bis zu drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren gemäß Z 2 pro Schule bestellt werden.
 - Die Abgeltung erfolgt folgendermaßen :
 
a) 74,2 €, wenn die Neue Mittelschule bis zu zwölf Klassen aufweist,
b) 89,4 €, wenn die Neue Mittelschule mehr als zwölf Klassen aufweist
- Da der/ die Lerndesigner/in ein zentrales Qualitätsmerkmal und Markenträger mit einem definierten Aufgabenprofil ist, wird empfohlen, den/die Lerndesigner/in als Koordinator/in zu bestellen und die Tätigkeit entsprechend abzugelten.
 - Dies gilt im selben Maße für die/den Standortkoordinator/in für den Bereich E-Learning eines NMS-Standortes.
 - Die/der 3. Koordinator/in soll dem besonderen Entwicklungsansatz des NMS-Standortes Rechnung tragen bzw. in einem pädagogisch inhaltlichen Bereich unterstützend tätig sein (z.B.: Standortkoordinator/in für Gender-oder BO-Kompetenz, für Kunst- und Kulturvermittlung,…).
 
Zuletzt geändert: Montag, 23. Januar 2023, 15:51