Aufgaben der E-Learning-Beauftragten
Abschlussbedingungen
Erforderliche Voraussetzungen und Aufgaben
- grundlegende IKT-Kenntnisse
- Offenheit gegenüber neuen Lehr- und Lernformen
- Motivation, E-Learning in die alltägliche Schulpraxis zu implementieren
- Feststellung des Entwicklungsstandes der Schule (DigiCheck)
- Erstellung eines digitalen Konzeptes - gemeinsam mit Schulleiter/in, Lerndesigner/in und QMS-Beauftragtem/Beauftragter
- Überblick über aktuelle Fortbildungsangebote der PHs
- Kenntnisse über eEducation Austria bzw. Member- oder Expert-Schulen
- Eingabe der Badges auf der eEducation-Plattform
- Ideengeber für Schulentwicklungsprozesse im Bereich E-Learning bzw. Digitale Grundbildung
- Administration der Lernplattform (TSNmoodle, G Workspace oder/und Office365 bzw. MS Teams) und kollegiale Unterstützung beim Einsatz
- event. Import der Moodlekurse zur Digitalen Grundbildung
- Organisation von E-Learning-Fortbildungen (SCHILF/SCHÜLF) gemeinsam mit der Schulleitung
- Mitglied der schulinternen Steuergruppe
- Pädagogische Unterstützung bei der Geräteinitiative
Indikatoren für eine erfolgreiche Implementierung eines Entwicklungsprozesses im Bereich E-Learning
- Jeder Schulstandort verfügt über eine/n E-Learning-Beauftragte/n.
- An jeder Schule wird regelmäßig der DigiCheckP durchgeführt.
- Der/die Beauftragte hat Zugang zum Kurs "ARGE E-Learning" auf der Moodle-Plattform. Er/sie erhält Nachrichten über das Nachrichtenforum und kann über dieses mit den Koordinatoren in Kontakt treten.
- E-Learning-Beauftragte wissen über das E-Learning-Angebot Bescheid und kommunizieren dieses im Lehrkörper (z.B. Digitale Grundbildung).
- E-Learning-Beauftragte nehmen an den jährlich durchgeführten drei Informations- und Vernetzungsveranstaltungen (2x Vernetzungstreffen ARGE E-Learning und eFuture-Day) teil.
- E-Learning-Beauftragte erstellen gemeinsam im Schulteam (IT-Steuergruppe) ein digitales Konzept.
- E-Learning ist mindestens einmal pro Schuljahr Thema einer (Pädagogischen) Konferenz.
- E-Learning-Beauftragte können entweder selbst als Referent/innen an der eigenen Schule fungieren oder eine SCHILF bzw. SCHÜLF mit externen Referent/innen organisieren.
- E-Learning-Beauftragte initiieren die Mitgliedschaft am österreichweiten Netzwerk eEducation Austria, indem sie - gemeinsam mit der Schulleitung - ein Ansuchen als Member- oder Expert-Schule stellen.
- E-Learning-Beauftragte beraten - gemeinsam mit dem IT-Kustos/der IT-Kustodin - bei der Ausstattung der Klassen und IT-Räumen (z.B. PCs, Laptops, Tablets, Interaktive Whiteboards)
Abgeltung (Richtlinien)
- Die Neuregelung des § 59 ergibt eine Veränderung bezüglich der Bestellung und Abgeltung von Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren:
- Es dürfen bis zu drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren gemäß Z 2 pro Schule bestellt werden.
- Die Abgeltung erfolgt folgendermaßen :
a) 74,2 €, wenn die Neue Mittelschule bis zu zwölf Klassen aufweist,
b) 89,4 €, wenn die Neue Mittelschule mehr als zwölf Klassen aufweist
- Da der/ die Lerndesigner/in ein zentrales Qualitätsmerkmal und Markenträger mit einem definierten Aufgabenprofil ist, wird empfohlen, den/die Lerndesigner/in als Koordinator/in zu bestellen und die Tätigkeit entsprechend abzugelten.
- Dies gilt im selben Maße für die/den Standortkoordinator/in für den Bereich E-Learning eines NMS-Standortes.
- Die/der 3. Koordinator/in soll dem besonderen Entwicklungsansatz des NMS-Standortes Rechnung tragen bzw. in einem pädagogisch inhaltlichen Bereich unterstützend tätig sein (z.B.: Standortkoordinator/in für Gender-oder BO-Kompetenz, für Kunst- und Kulturvermittlung,…).
Zuletzt geändert: Montag, 23. Januar 2023, 15:51