Schulnachricht/Zeugnis
Abschlussbedingungen
Die "Digitale Grundbildung" steht in der Schulnachricht/im Zeugnis im Bereich “Hat an folgenden verbindlichen Übungen teilgenommen:”, wenn im Ausmaß von mindestens 32 Stunden: entweder integrativer Unterricht oder eine Verpflichtende Übung oder das Pflichtfach Informatik ...stattgefunden hat. Das bedeutet auch, dass SchülerInnen eine Note im Pflichtfach Informatik und gleichzeitig den Eintrag: "Hat an folgenden verbindlichen Übungen teilgenommen:” - "Digitale Grundbildung" erhalten.
Zuletzt geändert: Mittwoch, 27. Februar 2019, 07:38