Die "Digitale Grundbildung" steht in der Schulnachricht/im Zeugnis im Bereich “Hat an folgenden verbindlichen Übungen teilgenommen:”, wenn im Ausmaß von mindestens 32 Stunden: 

entweder integrativer Unterricht

oder eine Verpflichtende Übung  

oder das Pflichtfach Informatik

      ...stattgefunden hat. 


Das bedeutet auch, dass SchülerInnen eine Note im Pflichtfach Informatik und gleichzeitig den Eintrag: "Hat an folgenden verbindlichen Übungen teilgenommen:” - "Digitale Grundbildung" erhalten.


Zuletzt geändert: Mittwoch, 27. Februar 2019, 07:38