Die UN-Behindertenrechtskonvention
Abschnittsübersicht
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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von Österreich im Jahr 2008 ratifiziert. Mit Unterzeichnung dieses internationalen Vertrags verpflichten sich die Staaten dazu, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und zu schützen.
Österreich ist damit völkerrechtlich dazu verpflichtet, die in der UN-Konvention geforderten Standards in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
In diesem Abschnitt finden Sie allgemeine Informationen zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die wichtigsten nationalen und internationalen Dokumente.