Abschnittsübersicht

  • In Österreich sind sehr viele Menschen mit Behinderungen in Strukturen des Ersatzarbeitsmarktes untergebracht (KOENIG 2015), wobei der der zweite Arbeitsmarkt v.a. für anders definierte Zielgruppen reserviert zu sein. Die Zuschreibung Behinderung wirkt in Östereich einladend dafür, bei Statistiken gesondert behandelt zu werden, zur Verdeutlichung: die Menschen am Ersatzarbeitsmarkt werden nicht als Langzeitarbeitslose bezeichnet, nicht als Erwerbstätige, sondern sie scheinen als Bezieher_innen von Fördergeldern auf.

    Die sog. Ersatzarbeitsmärkte werden meist von Trägern der Behindertenhilfe angeboten, die wiederum großteils aus einem Budget auf Länderebene finanziert sind. Diese Finanzierung von Ersatzmärkten erfolgt in der Regel durch zwei Geldflüsse: der Verschiebung des Rehabilitationsgeldes des Einzelnen auf die Einrichtung plus Subventionen für Personal und Instandshaltung der Einrichtung. An dieser Stelle schlägt das Persönliche Budget einen neuen Weg vor und stößt daher auf massiven Widerstand.

    Am ersten Arbeitsmarkt wird die Situation in Zahlen folgerndermaßen beschrieben: Im Jahr 2011 sind rund 6.300 Personen unter den Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen behindert nach dem Behinderteneinstellungsgesetzes, d.h. 2,6% aller Arbeitslosen weisen eine formal anerkannte Behinderung auf. In den letzten Jahren ist diese Zahl deutlich angestiegen: Waren in den Jahren 2004 bis 2008 zwischen rund 5.200 und 5.400 Menschen mit Behinderung als arbeitslos registriert, so waren es 2009 5.900 und 2011 bereits 6.300 Personen. (WROBLEWSKI 2012)

    • Oliver Koenig (2015): Auschluss aus Erwerbsarbeit – eine gesellschaftlich legitimierte Gewalthandlung?
    • Wroblewski, Angela (2012): Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung in Österreich