Abschnittsübersicht

  • "Der zweite Arbeitsmarkt umfasst im Allgemeinen staatlich subventionierte Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse mit einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung, die beruflich schwer integrierbaren Menschen übergangsmäßig eine Beschäftigung in einem geschützten Rahmen ermöglichen und sie auf eine Tätigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten sollen." (JAKLITSCH 2014, siehe Kapitel Klassifizierungen "Erwerbsfähig/Erwerbsunfähig...")

    Bei Projekten der Berufsqualifizierung und Berufsvorbereitung, die für Menschen mit Behinderung offen stehen, sind jedoch selten sozialrechtliche Absicherungen und Löhne nach Kollektivvertrag anzutreffen.

    • Stefanie Breinlinger und Angela Wegscheider (2016): In Arbeit kommen und bleiben
    • Oliver Koenig (2008): Persönliche Zukunftsplanung und Unterstützte Beschäftigung als Instrumente in institutionellen Veränderungsprozessen
    • Oliver Koenig, Petra Pinetz (2009): Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Österreich